Höherstufung in Stufe 2 oder 3
#1

Guten Tag,
ich bin bei der Stadt als Hausmeister zum 01.01.2023 eingestellt worden. Gelernt habe ich Dachdecker und habe dort auch über 20 Jahre gearbeitet. 
Ich bin EG 6 Stufe 1 eingruppiert worden, somit sind mir keinerlei Berufsjahre angerechnet worden. Ist eine Höhergruppierung in Stufe 2 oder 3 möglich?

Würde mich über eine Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen 
Norbert
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#2

Gemäß § 16 Absatz 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt:

"Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3."


Dein Arbeitgeber sieht in Deiner Berufstätigkeit als Dachdecker offenbar keine einschlägige Berufserfahrung. Das kann man auch anders sehen, je nachdem, wie Deine Aufgaben als Hausmeister aussehen. Es wäre jedenfalls sinnvoll gewesen, die Stufe vor Antritt der Stelle zu klären. Ich würde an Deiner Stelle aber trotzdem meinen Vorgesetzten ansprechen. Schließlich sollst Du in Deiner Tätigkeit als Hausmeister ja sicherlich auf Deinen Erfahrungsschatz als Dachdecker zurück greifen und wahrscheinlich auch kleinere Sachen selbst reparieren, oder? Natürlich kannst Du gegen die Stufenzuordnung auch klagen, aber die Erfolgschancen sind vermutlich eher gering.
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#3

Ich würde "Dachdecker" nicht als einschlägige Berufserfahrung für einen Hausmeister ansehen im Gegensatz zu z. B. Elektriker, Heizungs- und Lüftungsbauer, Installateur oder auch noch Tischler. Eine Erfahrung, die mit dem typischen Alltagsgeschäft eines Hausmeisters praktisch nichts zu tun hat, kann m. E. nicht berücksichtigt werden.
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