Höhergruppierungsantrag
#1

Guten Tag,

Ich bin 2015 von Stufe 5 in der Stufe 6 gerutscht, da ich die Stelle von meinem damaligen Vorgesetzten (Stufe 7) übernommen habe.
Damals gab es nur eine Zusatzänderung mit meinen Arbeitsvertrag (Promotion zu Stufe 6). Nun stelle ich fest, dass die Stellenbeschreibungen meiner Tätigkeiten mit Stufe 7 verbunden sind. Von meinem aktuellen Vorgesetzten bin ich zur Aufstufung (die letzten 2 Jahren) bei die Personalabteilung vorgeschlagen. Bis heute habe ich kein Feedback bekommen.
Was kann ich tun ? Und muss ich mir gesetzliche Beihilfe einholen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
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#2

Leider ist der Beitrag kaum verständlich, da Phantasiebegriffe verwendet werden bzw. Begriffe die eigentlich anders verwendet werden.

Stufe meint hier die Entgeltgruppe?

Welcher Tarifvertrag? Welcher Abschnitt der Entgeltordnung bzw. was für Tätigkeiten?

"Nun stelle ich fest, dass die Stellenbeschreibungen meiner Tätigkeiten mit Stufe 7 verbunden sind."
Wer hat welche Eingruppierung in welcher Form abgeleitet?

"Was kann ich tun ? Und muss ich mir gesetzliche Beihilfe einholen?"
Jemanden beauftragen, der sich damit auskennt und dadurch eine Einschätzung zur zutreffenden Eingruppierung bekommen. Wenn diese tatsächlich E7 ist die entsprechende Bezahlung fordern und letztlich durchsetzen.
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#3

Guten Morgen,

Ich habe in meiner letzten Nachricht in etwa versucht mein Problem zu schildern. Leider mit dem falschen Wortschatz und falschen Informationen (Entgeltgruppe).
Also, ich versuche es nochmal. Ich bin zum Anwalt gegangen, er hat einen Antrag zur Höhergruppierung an meine Geschäftsleitung gesendet.
Es war erfolgreich. Ich bin momentan in der Entgeltgruppe 8 Stufe 6. Ich soll in die Stufe 9 kommen, aber in welche Stufe?
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Philippe
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#4

Weitere Informationen zweck meinem Beitrag. Ich bin nach TVÖD der Kommunen als Hauptgärtner für einen Ehrendenkmalfriedhof eingestellt.

Philippe
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#5

Ab welchem Tag erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe E9a (?). Rückwirkend oder aktuell? Wenn es als Höhergruppierung heute erfolgt ist es E9a mit Stufe 6. Wenn es rückwirkend ist, kommt es auf die damalige Stufe und die anzuwendenden Höhergruppierungsregeln an und die Nachzeichnung des weiteres Stufenverlaufs an.
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#6

Hallo und Danke für Dein Antwort.

Die Geschäftsleitung ist einverstanden mich in die Entgeltsgruppe 9a einzugruppieren. Sie wollen es noch forschen mit welcher Stufe.

Die Stelle, die ich übernommen habe (damalige Vorgesetzter), war von einen mit britische Arbeitsrecht und nicht TVÖD besetzt.
Da ich seit längere Zeit (seit 2015) denke ich, daß es rückwirkend werden sein.
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#7

Die Nachzeichnung ab 2015 ist recht kompliziert.
Welcher Abschnitt der Entgeltordnung und welche Fallgruppe ist die E9a?
Was war die Eingruppierung vor Übertragung der Aufgabe und welche Stufe? Dann welche Eingruppierung nach Übertragung der Aufgabe?

Man muss nachvollziehen was die korrekte Eingruppierung 2015 war. Die Überleitung in die neue Entgeltordnung.

Der Anwalt wird doch in dem Schreiben hoffentlich beschrieben haben auf welche Stufe er für dich Anspruch erhebt.
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