Höhergruppierung - welche Stufe
#1

Hallo zusammen!
Wenn man sich in EG 6 Stufe 3 befindet und in EG 8 höhergruppiert wird dann erhält man die Stufe 2 oder?
Danke schon mal für eine Antwort!

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#2

Moin,

müsste passen. Immer die erste Erfahrungsstufe, die über der gegenwärtigen liegt (beim Überspringen jeweils durchführen), dann mindestens Stufe 2 und mindestens der Garantiebetrag (§ 17 TVöD).

Grüße
1887
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#3

Hallo,
in diesem Fall passt es.
Entgeltgruppe 4 und Entgeltgruppe 7 werden bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen bei den Angestellten nicht berücksichtigt. (Protokollerklärung zu Absatz 4 Satz 3 § 17 TVöD)

Gruß
Roland
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