Höhergruppierung wegen fehlendem Studium abgelehnt
#1

Hallo,

wir, das sind mehrere Kollegen in einem Team, haben kein Studium. Derzeit sind wir als Arbeitgeberservice/Ausbildungsvermittler tätig in EG 9b.
Beim beantragen der höheren Eingruppierung haben wir nun erfahren, dass wir nicht berücksichtigt werden, weil uns die Verwaltungsausbildung fehlt bzw. das Hochschulstudium.
Leider hatte man uns im Vorfeld nichts davon gesagt sondern angehalten den Antrag zu stellen, da man uns ein Zeichen setzen wolle und unsere Leistungen anerkennen und wert schätzen wolle.

Ist das denn wirklich Voraussetzung, um in die nächste Stufe zu kommen?
Einige Kollegen, die das Studium haben, bekommen nun mehr Geld und andere nicht obwohl man die gleiche Arbeit macht so wie bisher auch. Das unangenehme ist, das 2 Kollegen in 1 Büro sitzen, einer von ihnen hat die Zusage der andere die Absage.
In diversen Foren ist immer die rede davon, das man Tätigkeit bezahlt wird und nicht nach Studium ja oder nein.
Wie ist es denn nun im öffentlichen Dienst?

Geht es anderen auch so?


Danke für eure Rückmeldungen.
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#2

Man wird nach Tätigkeit UND Ausbildung/Studium bezahlt ;-)

Bei uns ist es auch so - wir haben Kollegen ohne Studium, die auf einer Stelle mit Voraussetzung "Studium" sind, diese wurden in die 9 eingruppiert, dagegen die studierten in die 10...

Beatrix
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#3

ganz schön ungerecht..
Und haben sie deswegen auch keinen Anspruch auf die 9c??
Da wird das Gleichbehandlungsgesetz ganz schön an die Seite geschoben, gleiche Arbeit gleicher Lohn.
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#4

....anstelle AL2 bzw. Studium bietet der TVöD auch den Ausnahmetatbestand 20 Dienstjahre im öD...
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