Höhergruppierung von TVöD-V, Teil B, Abschnitt XIII Gr. 5 in 6
#1

Hallo
ich habe die Frage wie man eine Höhergruppierung gem. TVöD-V, Teil B Abschnitt XIII, Anlage 1 von 5 in 6 begründen könnte.
Ich mache vor allem Buchungen, auch spezielle Anordungen...wie unterscheiden sich diese schwierigen Buchungen der Gruppe 6 von denen in Gruppe 5??
Auch führe ich Barkasse in einer Kommune.
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