Höhergruppierung von EG 8 auf EG9a als ungelernter Hygienekontrolleur
#1

Trotz meiner Tätigkeit als ungelernter Hygienekontrolleur sind meine Aufgaben zum Teil über die EG9a einzustufen. Im Sachgebiet und im Amt sieht man das auch so nur das Personalamt verweist auf den Tarifvertrag.
Gibt es noch Wege für eine Umgruppierung?
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#2

Was bedeutet zum Teil auch E9a? Es müssen schon genug Zeitanteile von Tätigkeiten mit E9a sein. Nennt das Personalamt einen Grund?
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#3

Tätigkeiten der EG9a und zum Teil höhere Tätigkeiten. Das Personalamt beruft sich auf den Tarifvertrag.
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#4

Wer hat die Bewertung vorgenommen.? Mehr als E9a wird da regelmäßig von der Rechtssprechung verneint. Welche Arbeitsvorgänge mit welchen Bewertungen liegen vor?
Welche Regelung des Tarifvertrags wird genannt?

Eingruppierung nach allgemeinem Teil oder nach welchem Abschnitt der Entgeltordnung?
Welches Bundesland?
Welche Qualifikation liegt vor?
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