Höhergruppierung von E6 auf E9b
#1

Hallo zusammen,

nun muss ich auch mal eine Frage stellen...

Ich befinde mich momentan in EGr. 6 und habe dieses Jahr erfolgreich meinen AL II (Verwaltungsfachwirt) absolviert. Nun ist bei uns intern eine Stelle EGr. 9b ausgeschrieben, welche ich ja grundsätzlich aufgrund des AL II machen könnte.

Nun wurde mir aber gesagt, dass nur Bewerber ab EGr. 8 mit ALII berücksichtigt werden.

Hat das irgendeine rechtliche Grundlage? Gibt da der TVöD irgendwas her?

Vielen lieben Dank vorab für eure Hilfe!!

Grüße aus Franken
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#2

Nein der TVöD gibt darüber nichts her. Man kann sehr wohl Gehaltsgruppen überspringen (grundsätzlich). Wenn Dein Arbeitgeber das aber nicht will, dann nicht. Man kann ihn ja nicht zu einer Vertragsänderung mit Dir zwingen.
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