10.09.2025, 09:04
In der kommunalen Verwaltung ist ein Amtsleiter/in des Ordnungsamtes von der E 11 auf die E 12 gestuft worden. Das Ordnungsamt besteht aus 11 Personen einschließlich des Amtsleiters.
Was unterscheidet die E 11 mit der E12? Ist die Entgeltgruppe gerechtfertigt?
Was unterscheidet die E 11 mit der E12? Ist die Entgeltgruppe gerechtfertigt?