Höhergruppierung von E 11 auf E12 Amtsleiter
#1

In der kommunalen Verwaltung ist ein Amtsleiter/in des Ordnungsamtes von der E 11 auf die E 12 gestuft worden. Das Ordnungsamt besteht aus 11 Personen einschließlich des Amtsleiters.
Was unterscheidet die E 11 mit der E12? Ist die Entgeltgruppe gerechtfertigt?
Zitieren
#2

Die EG 12 enthält über die EG 11 hinausgehend das Tätigkeitsmerkmal des mit der Tätigkeit verbundenen Maßes der Verantwortung. Die Beurteilung ist nur in Kenntnis der konkret dauerhaft übertragenen Aufgaben und einhergehender Entscheidungskompetenzen möglich.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Vom Stellvertreter zum Amtsleiter - Teilnahme am B II
- Höhergruppierungsantrag durch Amtsleiter
- Stellv. Amtsleiter auch ohne Beamtenstatus?


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst