Hallo Gemeinde, ich habe hier auch mal eine Frage:
Gibt es im TV-V eine festgeschriebene Regelung, wie eine Höhergruppierung geregelt ist, wenn man eine Lohngruppe überspringt?
In diesem konkreten Fall (aufgrund einer neuen Tätigkeit) von 8-6 nach 10-X.
Bleibt die Stufe zwingend bestehen, oder kann auch z.B. bei 10-3 / 10-4 eingestuft werden
Die Stufe bleibt erhalten. Ein anderes Ergebnis wäre zu prüfen, wenn ein befristeter Vertrag ausläuft und im Anschluss ein neuer Vertrag mit anderer Entgeltgruppe geschlossen wird.
Sonderfall wäre daneben noch Höhergruppierung aus der Entgeltgruppe 1.
Es handelt sich um eine Festeistellung seit mehr als 15 Jahren.
Durch eine Umstrukturierung innerhalb der Abteilung wird ein Gruppenleiter installiert.
Also bedeutet das es geht "automatisch" von 8-6 nach 10-6?
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
"Also bedeutet das es geht "automatisch" von 8-6 nach 10-6?"
Tariflich ist es das Ergebnis. § 5 Abs. 2a TV-V (2a) Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2 bis 14
wird der Arbeitnehmer der gleichen Stufe zugeordnet, die er in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht hat. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit
dem Tag der Höhergruppierung."
Ja, § 5 Abs. 2a Satz 1 TV-V
Ok, vielen Dank für die Antworten.
Ich war mir nicht sicher, ob es eine Art Sonderregel gibt, weil eine komplette Lohngruppe (LG 9) übersprungen wird.
Danke!