Höhergruppierung schwierige Tätigkeiten in TVÖD Sue S14
#1

Hallo zusammen. 
Im Maßregelvollzug waren wir bisher als Sozialarbeiter in der Gruppierung S12, nun gibt es nach den Tarifverhandlungen eine Erweiterung bei S14, dass schwierige Tätigkeiten / Maßregelvollzug dort eingruppiert werden. 
Das heißt, wir werden von S12 auf S14 höher gruppiert oder ist das Wunschdenken meinerseits?
Wenn dies doch zutrifft, ab wann wird die Höhergruppierung umgesetzt? 
Es gibt soweit ich sehe, nur einen Zeitplan für die Stufen.
Besten Dank vorab für Eure Antworten und Infos.
Zitieren
#2

Wo im Einigungspapier siehst du das von dir beschriebene Ergebnis?
Zitieren
#3

Wie der Fragesteller schon selbst anmerkt: "Wunschdenken"!  A045

Es sei denn, er findet hier eine passende Fundstelle (auf Seite 4 wohl eher nicht Icon_redface ):
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload...papier.pdf
Zitieren
#4

(13.06.2022, 17:42)Gast schrieb:  Wo im Einigungspapier siehst du das von dir beschriebene Ergebnis?
Einigungspapier Seite 4   "12" schwierige Tätigkeiten: Besipielsweise : "begleitende Fürsorge von Strafgefangene" um welche es sich im MRV handelt, sollte es sich bei diesen auch noch um um §64 Patienten sein, sind es auch  "Suchtmittel Abhängige" Aktuell wird MRV unter S12 als schwierige Tätigkeiten definiert.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Interner Wechsel der Tätigkeiten - Runterstufung?
- Einstufen TVöD mit Tätigkeiten als Gruppenleiter
- Höhergruppierung? TVÖD S10 VDK / Leitung der Beratungsstelle

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers