TVöD SuE Höhergruppierung Erzieherin
#1

Hallo,
Ich bin staatl. anerkannte Erzieherin und arbeite in einer Kindertagesstätte im U3-Bereich. Ich bin in S8a eingruppiert. Ich habe sowohl ein Zertifikat als Sprachförderkraft, als auch eines als Fachkraft für Frühpädagogik (160 Stunden Weiterbildung). Nun habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Dieser wurde abgelehnt. 
Macht es Sinn Einspruch zu erheben? Es gibt wohl keine Stellenbeschreibung.
Über Antworten würde ich mich freuen 
Jennifer
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#2

(10.09.2025, 15:52)Gast schrieb:  Macht es Sinn Einspruch zu erheben?
Nein. So ein Einspruch ist tariflich nicht vorgesehen und kann daher keinen Erfolg haben.
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#3

Es bleibt nur der Klageweg.
Eine Eingruppierung in die Entgeltdgruppe S 8b ist nur möglich bei besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten. 
Besonders schwierige fachliche Tätigkeiten sind z.B. die
a) Tätigkeiten in Integrationsgruppen (Erziehungsgruppen, denen besondere Aufgaben in der gemeinsamen Förderung behinderter und nicht behinderter Kinder zugewiesen sind) mit einem Anteil von mindestens einem Drittel von behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung,
b) Tätigkeiten in Gruppen von behinderten Menschen im Sinne des § 2 SGB IX oder von Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten,
c) Tätigkeiten in Jugendzentren/Häusern der offenen Tür,
d) Tätigkeiten in geschlossenen (gesicherten) Gruppen,
e) fachlichen Koordinierungstätigkeiten für mindestens vier Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe S 8a,
f) Tätigkeiten einer Facherzieherin/eines Facherziehers mit einrichtungsübergreifenden Aufgaben
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