Höhergruppierung ohne Verwaltungsausbildung
#1

Hallo, wie ist die Regelung in RLP, kann ein Bürokaufmann in eine EG höher als EG 5 eingruppiert werden,  wenn er keine Verwaltungsausbildung hat? Oder ist eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter Voraussetzung?
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#2

Welcher Tarifvertrag?
Eingruppierung nach welchem Abschnitt der Entgeltordnung?
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#3

TVöD VKA
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#4

Da greift für bestimmte Tätigkeiten die Ausbildungs- und Prüfungspflicht. Die verhindert eine höhere Eingruppierung bis zum Ablegen einer entsprechenden Prüfung (man bekommt dann aber nach ein paar Monaten eine Zulage).
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