21.01.2018, 08:00
Hallo zusammen,
aufgrund eines Urteils vom Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern werde ich rückwirkend zum 01.01.17 höhergruppiert. Dies habe ich auch schon schriftlich. Im Schreiben selber stand nicht meine Stufe, nur nach E9a.
Der Antrag wurde im Sommer 2016 gestellt. Im November 2016 hat mein Arbeitgeber das Urteil bestätigt. Aus Gesprächen wurde mir mitgeteilt, dass ich in Stufe 4 falle.
Meine Frage hier: Eingruppierungsirrtum: In welche Stufe komme ich? Bleibt nicht bei einem Irrtum meine Stufe 6 erhalten?
aufgrund eines Urteils vom Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern werde ich rückwirkend zum 01.01.17 höhergruppiert. Dies habe ich auch schon schriftlich. Im Schreiben selber stand nicht meine Stufe, nur nach E9a.
Der Antrag wurde im Sommer 2016 gestellt. Im November 2016 hat mein Arbeitgeber das Urteil bestätigt. Aus Gesprächen wurde mir mitgeteilt, dass ich in Stufe 4 falle.
Meine Frage hier: Eingruppierungsirrtum: In welche Stufe komme ich? Bleibt nicht bei einem Irrtum meine Stufe 6 erhalten?