22.10.2018, 20:51
Hallo liebe Forum Mitglieder.
Mein Frage wäre, habe ich ein Anrecht auf rückwirkende Bezahlung bei dauerhaft übertragener höherwertiger Tätigkeit?
Zu den Voraussetzungen:
Ich bin in EG 8 Stufe 6 eingruppiert.
Habe 2015 höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen.
Ich werde erst nach einer Bewährungszeit von 3 Jahren nach 9b höhergruppiert, da ich die persönlichen Vorraussetzungen nicht erfülle (kein Techniker oder Meister).
Hab ich ein Anrecht auf rückwirkende Bezahlung, da ich diese Tätigkeit ja seit 2015 ausübe?
Viele Grüße und im vorraus Danke für die Antworten
Mein Frage wäre, habe ich ein Anrecht auf rückwirkende Bezahlung bei dauerhaft übertragener höherwertiger Tätigkeit?
Zu den Voraussetzungen:
Ich bin in EG 8 Stufe 6 eingruppiert.
Habe 2015 höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen.
Ich werde erst nach einer Bewährungszeit von 3 Jahren nach 9b höhergruppiert, da ich die persönlichen Vorraussetzungen nicht erfülle (kein Techniker oder Meister).
Hab ich ein Anrecht auf rückwirkende Bezahlung, da ich diese Tätigkeit ja seit 2015 ausübe?
Viele Grüße und im vorraus Danke für die Antworten