Höhergruppierung nach § 29 B TVÜ-VKA
#1

014 Ich war bei der Überleitung vom BAT zum TVÖD in Vergütungsgruppe IVb, Fg 1a eingruppiert. Zur Zeit bin ich in EG 9b eingruppiert. Für diesen Personenkreis besteht m. E. die Möglichkeit, auf Grund der neuen Vorschriften der EGO, einen Höhergruppierungsantrag nach 9c zu stellen. Spielt hierfür die momentan besetzte Stelle eine Rolle? Hierfür gibt es nämlich keine Stellenbeschreibung bzw. Stellenbewertung. Sollte ich den Antrag auf Höhergruppierung nach § 29 b stellen, habe ich Sorge, dass man mir sagt, dass meine jetzige Stelle nach dann erfolgter Stellenbewertung weder 9b noch 9c hergeben würde. Als Folge droht dann evtl. Versetzung oder Herabgruppierung??? Oder spielt die momentan besetzte Stelle, egal wie bewertet, hierbei keine Rolle? Auch unser hiesiger Personalrat ist sich da nicht sicher. Icon_rolleyes
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#2

Stellenausweisungen sind unbeachtlich, es kommt alleine auf die auszuübenden Tätigkeiten an.
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