Höhergruppierung möglich?
#1

Guten Tag. Ich bin Angestellte einer Kreisverwaltung und zwar im Büro der Registratur des Ausländeramtes. Das ist aber nicht nur die Tätigkeit des Aktenverwaltens, sondern hauptsächlich die Ausstellung von Duldungen, Aufenthaltsgestattungen, Fiktionsbescheinigungen u.v.m. auf Weisung des Sachbearbeiters. Aber auch eigenständiges Arbeiten wie z.B. die Anforderung von Akten bei anderen Ausländerbehörden oder Versand der Akten nach dort, wenn eine Person aus dem Kreis verzogen ist, fällt täglich an. Ich bin Jahrgang 63, habe 1980-1982 den Beruf der Bürogehilfin gelernt, bin seit über 40 Jahren in dieser Verwaltung tätig und meine Vergütung ist die E5. Mein Antrag auf Höhergruppierung schlummert seit 11/19 in der Personalabteilung. Nun möchte man von mir eine Stellenbeschreibung haben, denn die existiert nicht. Habe ich Aussicht auf Erfolg mit meinem Antrag und was kann ich tun? Vielen Dank!
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#2

Hallo,

die Stellenbeschreibung ist der erste Schritt. Diese wird von der Dienststelle benötigt, um die Stelle bewerten zu können. Hier leistest du mit der Beschreibung deiner Aufgaben wichtige Vorarbeiten. Anhand deiner Tätigkeitsbeschreibung wird die Dienststelle die eigentliche Stellenbeschreibung erstellen, die dann Basis ist für die Bewertung der Stelle. Daher ist eine detaillierte Aufführung deiner Tätigkeiten wichtig; vor allem solltest du deine selbständigen und eigenverantwortlichen Tätigkeiten gut und ausführlich beschreiben, denn die öffnen ggf. die Tür für eine Höhergruppierung.
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#3

Es gibt keine Anträge auf Höhergruppierung. Wenn Du meinst, Du bist falsch eingruppiert, ist die Eingruppierungsfeststellungsklage das Mittel der Wahl. Man ist ja bereits eingruppiert und wird nicht durch irgendwen eingruppiert.
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