Höhergruppierung im Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ)
#1

Hallo,
ich arbeite in einem SPZ in RLP. Seit ein paar Jahren mache ich die Arbeit eines Psychologen.
Ich habe mein Hochschulstudium der Rehabilitationspädagogik mit dem Magister abgeschlossen.
Ich bin im TVÖD VKA mit der Gruppe 10 eingruppiert, meine Kollegen, Psychologen, mit der Gruppe 13.
Ist dies gerechtfertigt? Welche Möglichkeiten habe ich, eine Höhergruppierung durchzusetzen?
Danke!
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#2

Die Eingruppierung ergibt sich unmittelbar und automatisch aus der arbeitsvertraglich vereinbarten auszuübenden Tätigkeit (§ 12 TVöD).
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#3

In Entgeltgruppe 13 gibt es folgende Tätigkeitsmerkmale:

Alternative 1: Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit

sowie

Alternative 2: sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

zu 1) Du hast offenbar ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Ob die Tätigkeit diesem Studium entspricht, musst Du einschätzen.

zu 2) Sollte Alternative 1 nicht der Fall sein, bleibt noch die zweite Alternative des "sonstigen Beschäftigen", der aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und seiner Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausübt. All diese 3 Voraussetzungen müssen gegeben sein. Das scheint bei Dir der Fall zu sein.

Sollte Dein Arbeitgeber einen Abschluss als Psychologe erwarten, könnte es sein, dass Du eine Entgeltgruppe niedriger (E 12) erhältst (vgl. Ziffer 2 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen im TVöD).

Ich würde mich beraten lassen (Personalrat oder Gewerkschaft oder Anwalt). In der Regel teilt man dem Arbeitgeber zunächst mit, dass die Eingruppierung bei Entgeltgruppe 13 liegt und es wird Gelegenheit gegeben, die Entgeltgruppe anzupassen. Wenn das nicht erfolgt, musst Du klagen (Eingruppierungsfeststellungsklage).
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