Höhergruppierung für Jahresabschluss
#1

Ist eine Höhergruppierung aus der EG 8 in die EG 9 gerechtfertigt, wenn zu meinen neuen Tätigkeiten die Übernahme und Verantwortlichkeit für den Jahresabschluss gehört (in einem gemeinnützigen Verein)?
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#2

Das ist denkbar, aber es kommt darauf an, dass zeitlich mindestens zur Hälfte Tätigeiten nach Entgeltgruppe 9a anfallen.

Siehe Eingruppierung Tätigkeitsmerkmale TVöD
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#3

Im übrigen kommt es darauf an, wie im Arbeitsvertrag die Geltung des TVöD wörtlich vereinbart wurde.
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