Höhergruppierung bei zusätzlicher Tätigkeit
#1

Hallo, ich arbeite seit 2020 in einem Universitätsklinikum als Verwaltungsangestellte, ich bin gelernte MFA mit viel Verwaltungs- und Organisationserfahrung. In der Stellenanzeige, auf die ich mich beworben habe, ging es um eine Stelle für Schreibarbeiten und leichte Zuarbeiten und Vertretung für das Sekretariat, Einstufung TV-L 6. 

2023 hat dann der zwischenzeitlich neu eingestellte Chefarzt beschlossen, dass das Oberarzt- und Chefarztsekretariat zu viel zu tun hat und mir deren Aufgabe "Vorbereiten der Privatabrechnung" aufs Auge gedrückt. Eine Einarbeitung wurde mir wortwörtlich verweigert. Ich kämpfe nun seit über einem Jahr um eine Höherstufung, da die neue Tätigkeit Bestandteil der Stellenausschreibung für Chefarztsekretariat, höchstens noch Oberarztsekretariat sind und ich fast gar keine Zeit mehr habe um meiner ursprünglichen Tätigkeit nachzugehen. (neue Tätigkeit beansprucht mind. 65% meiner Zeit)

Laut Personalrat ist eine Höhergruppierung gerechtfertigt, das Personalbüro lehnt ab mit der Begründung andere MFA's hätten auch TV-L 6 und würden die Vorbereitung der Abrechnung machen. (Aber da kann ich ja nichts für, dass die das mitmachen). Nun bekomme ich 1x im Jahr eine "Sonderzahlung" von 4000€, wovon 2200 übrig bleiben, bis das geklärt sei. Ich bin allerdings 100% dass sich niemand mehr darum kümmert, dass ich meine Höherstufung bekomme.

Für eine Einschätzung oder Erfahrungen wäre ich total dankbar.  LG Sonja
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#2

Entscheidend ist ob die übertragenen Tätigkeiten tatsächlich eine höhere Eingruppierung begründen. Das ist nicht klar und hängt davon ab was die Vorbereitung der Privatabrechnung beinhaltet.
Menge von Arbeit ist nicht Einstufungsrelevant. Es geht darum welche Entscheidungskompetenzen bei der Erstellung der Vorbereitungen der Privatabrechnung bestehen.

"Laut Personalrat ist eine Höhergruppierung gerechtfertigt"
Dann könnte ja der Personalrat aktiv werden. Der Eingruppierungsvorgang bei Übertragung der geänderten Tätigkeit wäre mitbestimmungspflichtig. Er könnte dort entsprechend aktiv werden. Man könnte auch den Personalrat bitten die Gründe zu nennen, weshalb es sich um höherwertige Tätigkeiten handelt.

"Nun bekomme ich 1x im Jahr eine "Sonderzahlung" von 4000€, wovon 2200 übrig bleiben, bis das geklärt sei. Ich bin allerdings 100% dass sich niemand mehr darum kümmert, dass ich meine Höherstufung bekomme."
Um was für eine Sonderzahlung handelt es sich dabei?

"Für eine Einschätzung oder Erfahrungen wäre ich total dankbar."
Wichtig ist sich selber eine Meinung zur zutreffenden Eingruppierung zu bilden. Wenn man zum Ergebnis >E6 kommt sollte man die entsprechende Bezahlung schriftlich geltend machen. Ggf. wird man über eine Klage nachdenken müssen. Daneben kann man versuchen den Personalrat zu motivieren aktiv zu werden. Oder auch den direkten Vorgesetzten, wenn er die Höhergruppierung auch für gerechtfertigt hält.
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