14.07.2026, 15:13
Ich arbeite in unbefristeter Position als Technischer Leiter an einem Gastspielhaus.
Auf Anfrage zu einer Höhergruppierung, bekam ich die Aussage, dass das laut Entgeltordnung Teil B nicht möglich sei, da hier der Bereich mit EG9c ausgereizt sei.
Welche Strategie würdet ihr mir vorschlagen. Andere Häuser bezahlen durchaus in gleichwertiger Position EG 12. und ist eine Nachzahlung ebenfalls denkbar?
Auf Anfrage zu einer Höhergruppierung, bekam ich die Aussage, dass das laut Entgeltordnung Teil B nicht möglich sei, da hier der Bereich mit EG9c ausgereizt sei.
Welche Strategie würdet ihr mir vorschlagen. Andere Häuser bezahlen durchaus in gleichwertiger Position EG 12. und ist eine Nachzahlung ebenfalls denkbar?


