Höhergruppierung als Technischer Leiter
#1

Ich arbeite in unbefristeter Position als Technischer Leiter an einem Gastspielhaus.
Auf Anfrage zu einer Höhergruppierung, bekam ich die Aussage, dass das laut Entgeltordnung Teil B nicht möglich sei, da hier der Bereich mit EG9c ausgereizt sei.
Welche Strategie würdet ihr mir vorschlagen. Andere Häuser bezahlen durchaus in gleichwertiger Position EG 12. und ist eine Nachzahlung ebenfalls denkbar?
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#2

Welcher Tarifvertrag? Findet laut Arbeitsvertrag der Tarifvertrag umfassend Anwendung? Wie ist die Klausel dazu im Arbeitsvertrag? TVöD nimmt z.B. technisches Leitungspersonal an Theatern vom Anwendungsbereich aus.

"Welche Strategie würdet ihr mir vorschlagen"
Bewerben bei anderen Arbeitgeber die E12 anbieten.

"und ist eine Nachzahlung ebenfalls denkbar?"
Wenn eine höhere Entgeltgruppe zutreffend ist und die entsprechende Bezshlung hinreichend konkret in Textform geltend gemacht wurde.

Die Informationrn reichen nicht für
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