Höhergruppierung als Minijobber
#1

Habe ich das Recht auf Höhergruppierung nach entsprechender Dauer, hier 48 Monate, als Minijobber? Wäre in 2020 gewesen. Bin seit 2015 beschäftigt. Tarif AVR Diakonie.
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#2

Ich kenne den AVR Diakonie nicht, aber im TVöD ergibt sich eine Höhergruppierung nur, wenn man höherwertigere Tätigkeiten übertragen bekommt.

Etwas anderes ist im TVöD die Stufe: Die Einstufung ist abhängig von der Zahl der Berufsjahre. Auch Minijobber werden meines Wissens im TVöD mit den Jahren der Berufstätigkeit höhergestuft.
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