Höhergruppierung TVöD
#1

Moin alle miteinander,
ich arbeite seit August 2024 in Hamburg im öffentlichen Dienst. Ich besitze einen Meistertitel, der dem Bachelor gleichgestellt ist.

Alle meine Kollegen erhalten die Entgeltgruppe 9b. Jeder hat einen Schwerpunkt in seinen Aufgaben, aber wir vertreten uns gegenseitig. Der Kollege, der mich eingearbeitet hat und dessen Aufgaben ich teilweise übernommen habe, ist ebenfalls in 9b eingestuft. Auch andere Aufgaben, die mir von Kollegen (ebenfalls 9b) zugewiesen oder übergeben wurden, habe ich übernommen.
Dazu sind noch weitere neue Aufgaben hinzugekommen.

Alle Tätigkeiten erledige ich eigenverantwortlich und selbstständig.
Dazu gehören:
Transportlogistikmanagement, AN Überwachung, Führung von Registern, Rechnungsprüfungen, einholen von Angeboten bei Unternehmen mit den wir Rahmenvereinbarungen haben, Materialbestellungen, Bauaufsicht, Baustellenkontrollen, Nachtragsverhandlungen mit Auftragnehmern sowie die Delegierung von Personal der Auftragnehmer.
Und generell lösen von Problemen in allen oben genannten Tätigkeiten.

Ich berichte – wie alle anderen auch – einmal wöchentlich an meinen Vorgesetzten.

Mich interessiert nun, wie der Weg sein könnte, um 9b zu beantragen:
  • Wie kann ich argumentieren?
  • Welche Stolperfallen gibt es?
  • usw.
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#2

pusch
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#3

" Ich besitze einen Meistertitel, der dem Bachelor gleichgestellt ist."
Aber nur im völlig belanglosen DQR. Aus Sicht des Tarifvertrags ist der Abschluss nicht gleichgestellt. Wobei offen ist ob der Abschluss relevant ist. Auch Meister können nach E9b eingruppiert werden. Sei es im Abschnitt für Meister oder in anderen Abschnitten der Entgeltordnung.

"Wie kann ich argumentieren?"
Hängt davon ab. Leitungstätigkeit ist es nicht? Sind es Meistertätigkeiten? Sind es andere Tätigkeiten (welche)? Nach welchen Abschnitt der Entgeltordnung sind die Kollegen eingruppiert (bist du eingruppiert).
Du kannst einfach mit dem Vorgesetzten sprechen und sagen, dass du auch gerne E9b hättest.
Wenn du inhaltlich argumentieren willst, musst du Arbeitsvorgänge bilden und die bewerten. Sowie dann aufzeigen, dass du insgesamt Aufgaben hast, die eine Eingruppierung in die E9b begründen.

"Welche Stolperfallen gibt es?"
Verweis auf andere Beschäftigte mit anderen Aufgaben sind nicht relevant. Je nach Abschnitt der Entgeltordnung sind ggf. noch Anforderungen an die Person zu klären. Oft sind die vom Arbeitgeber übertragenen Aufgaben und deren Zeitanteile nicht völlig klar und es kommt auch vor, dass davon ohne formale Zustimmung des Arbeitgebers abgewichen wird. Beides führt in einem eventuellen Klageverfahren zu Problemen.
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