Höhergruppierung TVöD Baden-Württemberg
#1

Ich arbeite aktuell in E12 Stufe 6.
Was passiert, wenn ich in E13 eingruppiert werde mit meiner Erfahrungsstufe und insbesondere mit meinem Bruttoentgelt?
Zitieren
#2

Als Höhergruppierung beim gleichen Arbeitgeber wäre es E13 Stufe 6.

Wenn es mit Wechsel des Arbeitgebers ist oder aktuell ein befristeter Vertrag und zum Ende des befristen Vertrags ein neuer Vertrag in der E13 hängt es von den Details ab, welche Stufe.
Zitieren
#3

Erst einmal herzlichen Dank für die Info!
Aber doch nochmal die Frage:
Lt. RP "...könnte meine Berufserfahrung nur einmal anerkannt werden, weshalb ich bei einer Höhergruppierung in der Erfahrungsstufe zurückgestuft würde".
Andererseits heißt es in Paragraph 17 TVöD Ba.-Wü. , daß sich auch bei einer Höhergruppierung keine finanziellen Einbußen ergeben dürfen.
In Hessen wurde dieser Paragraph durch einen Erlaß des Innenministeriums außer Kraft gesetzt - wie sieht das in Ba.-Wü. ggf. aus?
Und dann gibt es noch Paragraph 16, der bei einem "Mangelfach" die Option der Höherstufung vorsieht.
Trotzdem meinte man bei der GEW "...daß diese Situation bekannt und bedauerlicherweise nicht zu ändern sei", was bedeutet bei der Höherstufung müßte tatsächlich ein finanzieller Rückschritt hinzunehmen sei...
Zitieren
#4

Es geht garnicht um den TVöD sondern um den TV-L?
Aber selbst da führt eine Höhergruppierung aus der E12 Stufe 6 in die E13 Stufe 6.
Es braucht also Sondersachverhalte. Ein vollständiger Sachverhalt und Angabe des korrekten Namens des Tarifvertrags würde helfen.

"In Hessen wurde dieser Paragraph durch einen Erlaß des Innenministeriums außer Kraft gesetzt - wie sieht das in Ba.-Wü. ggf. aus?"
Der TV-H ist anders als der TV-L. Ein Arbeitgeber kann nicht einfach einseitig eine tarifliche Regelung außer Kraft setzen. Bzw. nur zu gunsten der Beschäftigten.

"Und dann gibt es noch Paragraph 16, der bei einem "Mangelfach" die Option der Höherstufung vorsieht."
Soweit es um die Zulage geht, diese ist keine Höherstufung sondern nur eine Zulage. Man bekommt zwar ggf das Geld einer höheren Stufe, bleibt aber in der alten Stufe und Stufenlaufzeit. Deshalb kommt man dann bei Höhergruppierung auch nur in die Stufe, die sich aus der Stufe ergibt. Die Zulage spielt für die Stufenzuordnung keine Rolle.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Inflationsprämie TV-L in Baden-Württemberg
- Personalakte des Angestellten im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst