Höhergruppierung Stufenzuordnung Stufe 1
#1

Bin derzeit in der Stufe 1 und kann nun höher eingruppiert werden.
Werde ich nach der Höhergruppierung weiterhin der Stufe 1 zugeordnet oder komme ich direkt in die Stufe 2?
Und falls ich in Stufe 1 bleibe, wird mir dann die Berufserfahrung in der niedrigeren Entgeltgruppe angerechnet oder beginnt sie dann von neuem?
Danke!
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#2

Hallo! Bei Höhergruppierungen nach dem 01.03.2017 erfolgt die Höhergruppierung stufengleich.

Also aktuelle Stufe 1 bei Antragstellung ergibt dann Stufe 1 in der höheren Entgeltgruppe (EG).

Die Stufenlaufzeit beginnt dann aber in der neuen EG von vorn. Also keine Anerkennung der bisherigen Berufserfahrung.

Am besten immer den Stufenaufstieg abwarten, sofern er nicht mehr lange hin ist und dann mit der höheren Erfahrungsstufe den Antrag stellen. Es kommt jedoch auf den Zeitpunkt der "höherwertig übertragenen Aufgaben" an, der eine Höhergruppierung rechtfertigt.
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#3

Hallo,
super, vielen Dank für die schnelle Antwort!
Das hatte ich leider auch so befürchtet. Aber nur nochmal eine kurze Nachfrage zum Verständnis: Der §17 (4) TVöD gilt in dem Fall also nicht? Und warum nicht?
"Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2 bis 14 der Anlage A (VKA) werden die Beschäftigten im Bereich der VKA der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2. 2Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgrup-pe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung."

Danke schonmal und viele Grüße!
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