Höhergruppierung & Stufenwechsel
#1

S10347 Ich bin Quereinsteiger und in der 6/3 eingruppiert - seit 07/2012. Eigentlich hätte doch seit 07/2015 die Eingruppierung in die Stufe 4 erfolgen müssen, oder ? Wie sieht eigentlich meine Chance auf eine Höhergruppierung in die 8 aus .... gibt es da Zugangsvoraussetzungen ? Hab mal gehört, daß für die 8 unbedingt der al1 absolviert werden muß - das finde ich aber nirgends niedergeschrieben.
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#2

Hallo,
für den Bereich Bund kann ich es nicht sagen aber im Bereich VKA hast du mit dem Stufenaufstieg recht.
Die Eingruppierung in EG 8 hängt erstens von deiner Tätigkeit ab, ob du die Vorrausetzungen dafür aber erfüllst kann dir hier bestimmt niemand genau sagen. Zweitens brauchst du im Bereich VKA um in die EG 8 eingruppiert zu werden den Al1. Der wäre aber auch für die EG 6 schon Voraussetzung. (BAT Anlage 3 Ausbildungs- und Prüfungspflicht) Solange wir kein Eingruppierungsrecht haben ist dies noch maßgebend. Über 40 Jahre entfällt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht oder du hast eine Fachausbildung in deiner jetzigen Tätigkeit.

Gruß
Roland
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