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Hallo,
für den Bereich Bund kann ich es nicht sagen aber im Bereich VKA hast du mit dem Stufenaufstieg recht.
Die Eingruppierung in EG 8 hängt erstens von deiner Tätigkeit ab, ob du die Vorrausetzungen dafür aber erfüllst kann dir hier bestimmt niemand genau sagen. Zweitens brauchst du im Bereich VKA um in die EG 8 eingruppiert zu werden den Al1. Der wäre aber auch für die EG 6 schon Voraussetzung. (BAT Anlage 3 Ausbildungs- und Prüfungspflicht) Solange wir kein Eingruppierungsrecht haben ist dies noch maßgebend. Über 40 Jahre entfällt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht oder du hast eine Fachausbildung in deiner jetzigen Tätigkeit.
Gruß
Roland