Höhergruppierung / Stufe
#1

Hallo,

ich bin aktuell Mitarbeiterin eines Jugendzentrums und in S11b eingruppiert (Stufe 3) und soll nun als Einrichtungsleitung in die Gruppe S15 wechseln. Die Frage ist jetzt, ob meine Stufe 3 erhalten bleibt und nur die Laufzeit von neu beginnt oder ob mein Arbeitgeber mich auch in Stufe 2 einordnen kann. 

Vllt kann mir da jemand weiterhelfen, möchte gut vorbereitet sein. Lieben Dank im Voraus.
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#2

Im TVöD erfolgt eine Höhergruppierung unter Erhaltung der Stufe. Die Stufenlaufzeit ist der Stufe beginnt aber neu.

Wenn es ein anderer Tarifvertrag ist braucht es die Angabe des Tarifvertrags.
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#3

(16.01.2026, 07:40)Gast schrieb:  Im TVöD erfolgt eine Höhergruppierung unter Erhaltung der Stufe. Die Stufenlaufzeit ist der Stufe beginnt aber neu.

Wenn es ein anderer Tarifvertrag ist braucht es die Angabe des Tarifvertrags.
Wir sind im KAVO NW / TvÖD.
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#4

"Wir sind im KAVO NW / TvÖD."
Nur einer von beiden geht. Aber im SuE-Bereich sieht der KAVO NW auch eine stufengleiche Höhergruppierung vor. Müsste also Stufe 3 sein.
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#5

(16.01.2026, 10:20)Gast schrieb:  "Wir sind im KAVO NW / TvÖD."
Nur einer von beiden geht. Aber im SuE-Bereich sieht der KAVO NW auch eine stufengleiche Höhergruppierung vor. Müsste also Stufe 3 sein.
Vielen Dank für die Info! Sollte angelehnt an TVöD heißen. 🙂
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