16.01.2026, 00:34
Hallo,
ich bin aktuell Mitarbeiterin eines Jugendzentrums und in S11b eingruppiert (Stufe 3) und soll nun als Einrichtungsleitung in die Gruppe S15 wechseln. Die Frage ist jetzt, ob meine Stufe 3 erhalten bleibt und nur die Laufzeit von neu beginnt oder ob mein Arbeitgeber mich auch in Stufe 2 einordnen kann.
Vllt kann mir da jemand weiterhelfen, möchte gut vorbereitet sein. Lieben Dank im Voraus.
ich bin aktuell Mitarbeiterin eines Jugendzentrums und in S11b eingruppiert (Stufe 3) und soll nun als Einrichtungsleitung in die Gruppe S15 wechseln. Die Frage ist jetzt, ob meine Stufe 3 erhalten bleibt und nur die Laufzeit von neu beginnt oder ob mein Arbeitgeber mich auch in Stufe 2 einordnen kann.
Vllt kann mir da jemand weiterhelfen, möchte gut vorbereitet sein. Lieben Dank im Voraus.


