Höhergruppierung Schulsekretärin
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

mich würde interessieren, ob ich als Schulsekretärin an einer Grundschule die Möglichkeit habe von EG 5 nach EG 6 lt. dem neuen TVÖD-VK von 2017 höher gruppiert zu werden.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
J.
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#2

Hallo,
das wird dir mit den Informationen keiner sagen können.
Vor 2017 wurden alle Eingruppierungen aufgrund der Anlage 1a BAT durchgeführt und nach Anlage 3 zum TVÜ-VKA einer Entgeltgruppe zugeordnet.
Um zu prüfen, ob du einen Antrag auf Höhergruppierung aufgrund der neuen EGO stellen kannst, braucht man die Vergütungsgruppe mit Fallgruppe aus der Anlage 1a des BAT.
Die Dienststelle müsste diese Information haben.
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