Höhergruppierung S8a Stufe 5 zu S15 Stufe 3
#1

Hallo liebes Forum,
Ich wurde jetzt im Juli von der S8a  4 in die S8a 5 gestuft.
Zum August werde ich nun in die S15 höhergruppiert.
Allerdings in die Stufe 3.
Habe ich da keinen Garantiebetrag oder die Stufe 4 anstatt der 3?

Kann mir jemand die Sprünge ein wenig erklären?
Ganz lieben Dank
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#2

Huch ich bin im TV-L S, das fehlte noch 😊
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#3

Stufe 4 wäre bei Höhergruppierung korrekt. Garantiebetrag gäbe es auch nicht, wenn Stufe 3 korrekt wäre.
Es ist keine Einstellung bei einen anderen Arbeitgeber oder ein auslaufender befristet Vertrag mit anschließenden neuen Vertrag?
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#4

Lieben Dank für die Antwort!
Nein, es ist keine Neuanstellung! Eine Höhergruppierung und Nachtrag zum Arbeitsvertrag.

Wie wird es genau errechnet ?

Könnten sie mir den Weg erklären ?
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#5

Der Weg geht über alle Entgeltgruppe dazwischen.

S8a Stufe 5 zu S8b Stufe 4 (die Stufe in der man mindestens sein vorheriges Entgelt erreicht).
S9 Stufe 4
S10 Stufe 4
usw.
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#6

Laut Personalabteilung bin ich in der Stufe 3, da man zum nächst möglich höheren Gehalt die Stufen runter geht und das wäre die 3.

S8a S4.  3773,07
S15 S3.  4005,93

             +232,86
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#7

Es ist halt ungünstig wenn eine Personalabteilung Personal beschäftigt, welches Sätze nicht zu Ende lesen kann.
Man muss sich Fragen ob man daran glaubt, dass das Personal so dumm ist oder von Betrug ausgeht.

Schriftlich die Bezahlung nach Stufe 4 geltend machen oder zum Lerneffekt gleich Klage erheben. Darauf Hinweisen, dass der Teil nach dem ";" auch zu berücksichtigen ist. Ich würde dringend empfehlen sich einen Arbeitgeber zu suchen der Personal in der Personalabteilung beschäftigt welches solch einfache Regelungen anwenden kann. Ich würde dringend empfehlen alle Aussagen und Abrechnungen etc. sehr gründlich zu überprüfen.

§ 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L
"Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine
Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte. "
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