Höhergruppierung Reinigungskräfte
#1

Hätte gerne Infos zur Eingruppierung in Entgeldgruppe 2 bei Reinigungskräften Kommune. Welche Voraussetzung, in welchen Kommunen sind sie schon in EG 2?
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#2

Hallo 
wir haben im Februar selbst einen Antrag auf Überprüfung unserer  Eingruppierung gestellt und haben vorher die Tätigkeitsmerkmale von E1 und E2 genau angeschaut und das in dem Antrag mit aufgeführt. 
Es gibt noch keine allgemeine Einstufung von Reinigungsfachkräften. Zuallererst ist es üblich dass in der E1 eingestuft wird. Den Antrag haben wir gestellt, weil wir durch Zufall ein Gerichtsurteil gelesen haben, wo es um die Höhergruppierung von E1 in E2 ging, von Reinigungsfachkräften aus NRW mit Unterstützung von Verdi.
Übrigens wir haben diese Woche einen positiven Bescheid erhalten.
Wir arbeiten seit 2014 in einer Kinderkrippe und sind bei der Stadt angestellt.
Lg
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