Höhergruppierung E9a als Vollstreckungsbeamtin im Außendienst.
#1

Hallo zusammen.
Bei mir wurde die Entgeltgruppe E9a mit der Begründung abgelehnt, dass ich 1976 nur eine 2jährige Berufsausbildung absolviert habe. 
Ich wurde vor 9 Jahren als Quereinsteigerin eingestellt.
Ich arbeite eigenverantwortlich und selbstständig.
Dazu kommt, dass die Entscheidung von Antragstellung bis zum Negativbescheid 4,5 Jahre!!! gedauert hat.
Kann ich eine Klage anstreben?
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#2

Welcher Tarifvertrag?

Aus dem Sachverhalt lässt sich nicht sicher erkennen ob die Voraussetzungen für eine Eingruppierung in die E9a vorliegen.
Je nach genauen Aufgaben und Zeitanteilen kann es auch eine andere Entgeltgruppe sein.
Soweit die Tätigkeit nach E9a bewertet ist muss unterschieden werden zwischen der Ausbildungs- und Prüfungspflicht (kann im TVöD VKA je nach Bundesland relevant sein) und anderen Anforderungen an die Person. Soweit die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift wäre eine Eingruppierung in die E9a nicht möglich. Durch eine dann aber zu zahlende Zulage bekommt man trotzdem ungefähr das Gehalt nach E9a.

Soweit es um andere Anforderungen an die Person geht. Dann wäre unklar weshalb der Arbeitgeber dann eine Eingruppierung in die E9a für nicht möglich hält. Im Regelfall sind die beiden Fallgruppen da gleichwertig. Die eine setzt eine entsprechende Ausbildung voraus die andere nicht.

"Kann ich eine Klage anstreben?"
Grundsätzlich kann man immer klagen. Ob eine Klage erfolgsversprechend wäre lässt sich ohne mehr Details nicht einschätzen.
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#3

Tarif ist TVöD. Zur Zeit Entgeltgruppe EG8 (TV-V)

Danke für Ihre Rückmeldung.
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