Höhergruppierung E6 -> E9
#1

Guten Abend,

ich habe eine Frage zum Thema Höhergruppierung - habe aber auf Grund von kommenden Rechtsänderungen bisher nichts in diesem Forum gefunden.

Derzeit befinde ich mich in der Entgeltgruppe E6 und könnte in E9 wechseln.
Dabei stellen sich mir jedoch zwei Fragen:

1)
Ich bin kommunaler Beschäftigter in Bayern und habe die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellen abgeschlossen.
Nach meinem Wissen benötigt man ab E9 die "zweite Prüfung" - sprich in Bayern den Angestelltenlehrgang II. Diesen besuche ich zum Zeitpunkt der Höhergruppierung.
Ist es möglich, dass ggf. durch den Arbeitgeber eine Ausnahme der Prüfungspflicht zugelassen wird, damit ich ohne Abschluss dieser Prüfung in die Entgeltgruppe höhergruppiert werden könnte? Insbesondere da ich den notwendigen Lehrgang zum Zeitpunkt der Höhergruppierung wie oben erwähnt ja bereits besuche?

2)
Zum Zeitpunkt der Höhergruppierung befinde ich mich in E6 Stufe 2. Für den Fall der neuen Eingruppierung in E9 würde ich wieder in Stufe 2 eingeordnet werden. Nach Abschluss der diesjährigen Tarifverhandlungen ist es meines Wissens jedoch so, dass ab 01.03.2017 die Stufe beibehalten wird, in der man sich zum Zeitpunkt der Höhergruppierung befindet. Dies wäre bei mir Stufe 3 und dementsprechend würde ich direkt in E9 Stufe 3 einsteigen.
Die Frage ist, ob meine Denkweise so richtig ist - und vor allem ob es sich lohnt solange auf E9 zu warten oder lieber eine Stufe tiefer dafür in E9 statt E6 einzusteigen.


Vielen Dank für Eure Hilfe.

Viele Grüße

Gast2016
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