Höhergruppierung Antrag / Stellenbewertung
#1

Guten Tag zusammen,

angenommen ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung 2019 im April gestellt und bis heute (Ende 2022) kein Ergebnis daraus folgend erhalten.

Ist der Antrag noch gültig? Bis dato liegt für die Stelle (9b), welche im TVÖD liegt, keine Stellenbewertung vor.

Kann man rückwirkend Ansprüche geltend machen, sofern endlich eine Stellenbewertung entscheidet, dass die Stelle eigentlich höher gruppiert sein müsste von den Aufgaben, welche über die Jahre erledigt werden? Oder verjährt ein Anspruch?

Wie kann man dem AG Druck machen und hier eine Höhergruppierung erwirken, welche notwendig wäre bei den höherwertigen Aufgaben?

Vielen Dank für Ihre Antworten vorab.
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#2

Es gibt keine Anträge auf Höhergruppierung (Ausnahme die Regelungen in 2017 mit Beginn der Entgeltordnung, dieser Antrag wäre in 2019 zwei Jahre verfristet). Wenn Du der Meinung bist, Du bist falsch eingruppiert, mußt Du den Arbeitgeber zur Zahlung des höheren Gehaltes auffordern und ggf. eine Eingruppierungsfeststellungsklage anstreben. Rückwirkende Nachzahlungen gibt es für 6 Monate maximal (§37 TVÖD), diese Frist wurd durch die Klage gehemmt. Einen Antrag muß der Arbeitgeber nicht mal zur Kenntnis nehmen, geschweige denn bearbeiten.
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#3

Oh, das ist natürlich bitter zu lesen.

Damit habe ich eigentlich gar nichts auf dem Papier...

Mein Antrag lautet: "Antrag auf Stellenbewertung" (grade nochmal nachgesehen)
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#4

Wie gesagt, es gibt keine Anträge. Du bist einruppiert wie es die Dir dauerhaft übertragenen Tätigkeiten zu Folge haben. Wenn Du meinst, Dein Arbeitgeber irrt in seiner Rechtsmeinung wie Du eingruppiert bist, muß Du den Diffenrenzbetrag geltend machen, ggf. mit Eingruppierungsfeststellungklage. Zumindest mußt Du klar und deutlich geltend machen, was Dir zu wenig gezahlt wurde und das auch verfolgen.
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#5

Schau mal hier und dann schau mal, was genau Du damals geschrieben hast...
https://www.anwalt.de/rechtstipps/richti...ruppierung.
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#6

Auch dieser Anwalt schreibt von Antrag. Es gibt keinen Antrag. Es gibt allenfalls eine Geltendmachung der korrekten Bezahlung.
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#7

Also grundsätzlich ist der Sachstand so, dass ich keine Stellenbewertung habe. Die Stelle existierte nie und es wurde nie offiziell eine Bewertung vorgenommen.

Dass es keinen Antrag gibt und hier nur eine "Geltendmachung" wusste ich bis dato nicht.

Die weitere Frage bzgl. des AG ist auch, ob man sich bei so einer Feststellungsklage nicht die Beziehung zum AG versaut und "unten durch" ist. Das vermutet jedenfalls mein Vater stark, der immer auf Harmonie aus ist.
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#8

Stellen sind für Tarifbeschäftigte auch irrelevant.

Mein Verhältnis zu einem Arbeitgeber, der mir mein Entgelt zum Teil vorenthält, wäre sowieso versaut und nicht besonders harmonisch. im Übrigen sind solche Klagen gang und gäbe.
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#9

Man sollte allerdings nicht vergessen, daß der Schuss auch nach hinten losgehen kann und festgestellt wird, daß Du niedriger einruppiert bist als von Dir und Deinem Arbeitgeber angenommen. Ist bei uns schon passiert, daß eine Überprüfung dazu geführt hat, dass übertragene Arbeiten eine niedrigere Eingruppierung zur Folge hatten als gedacht.
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