Höhergruppierung
#1

Hallo zusammen, meine Vollzeitstelle ist aufgeteilt in 2 Arbeitsstellen im selben Fachbereich.
Die eine Stelle ist bewertet in 7, die andere in 8. Meine Höhergruppierung in 8 wurde abgelehnt.
Was kann ich tun?
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#2

Welcher Tarifvertrag? Welcher Abschnitt ggf. Fallgruppe der Entgeltordnung findet für die Eingruppierung der beide Teilaufgaben Anwendung?
Das Ergebnis von je 50% von Aufgaben, die insgesamt zur E7 bzw. E8 führen, kann grundsätzlich eine Eingruppierung in E7 oder E8 sein.
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#3

Die Frage ist auch ob das überhaupt zwei Arbeitsvorgänge sind nach dem Tarifvertrag oder als nur einer zu betrachten ist.

Die Frage was du tun kannst ist sehr einfach zu beantworten.

Hole dir eine Rechtsberatung ein. Beim Thema Eingruppierung im TV-L / TVöD hast du eigentlich nur die Chance diese bei den Gewerkschaften zu finden. Sonst gibt es fast keinen der sich da rechtlich sicher drin auskennt.

Naja und wenn du der Meinung bist du hast Recht und die Dienststelle hat unrecht musst du vor das Arbeitsgericht ziehen.
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