Höhergruppierung
#1

Guten Tag zusammen,

ich arbeite als Elektroniker in einem Städtischen Kanalbetrieb in einer kleinen Kommune mit 23000 EW und bin bisher in Entgeltgruppe 6 eingruppiert. Unser Leiter/Vorarbeiter des Kanalbetriebs geht zum 1.5.2022 in Rente und ich soll seinen Posten übernehmen. Er ist in Entgeldgruppe 9a eingruppiert und ist gelernter Landwirt. Ich werde dann in Zukunft 3 Mitarbeiter (alle EG 6) unter mir stehen haben und Aufgaben wie...

- erstellen von Urlaubs und Bereitschaftplänen
- Arbeitsberichte und Arbeitstunden für Abrechnung eintragen
- Aufgabenverteilung an die jeweiligen Mitarbeiter
- erstellen von Monats- und Jahresberichten für die zuständige Bezirksregierung nach Selbstüberwachungsverordung Kanal (SüwV Kan)
- kleinere Bestellungen und Aufräge an Fremdfirmen erteilen
- Überpüfung und Verantworlichkeit der einzuhaltenen Sicherkeitsvorkehrungen des Kanalbetriebs
- Sicherstellung und Dokumentation der montalichen Kontrollen der Sonderbauwerke der Stadt
- Kontrolle, Wartung und Instandhaltung der elektrischen Abwassertechnischen Anlagen

Meine Qualifikation:

- gelernter Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik (3,5 Jahre Ausbildung)
- Lehrgang zum IKT zertifizierten Kanalbetriebsmanager
- Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen
- Sachkundiger zur "Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation"
- Seminar "Aufsichtsführender im Abwasserberich"
- Sachkundiger im Gasmesswesen
- Seminar für die Überwachung kleiner Stauanlagen
- Seminar "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel"

Der jetzige Leiter/Vorabeiter des Kanalbetreibes ist auch im Personalrat und meinte dass ich nicht in die Entgeldruppe 9a komen würde, da es nach heutigen Tarifrecht nicht mehr möglich wäre. Obwohl ich der Meinung bin dass meine Qualifikation höher ist als seine als "nur" gelernter Landwirt. In was für eine Entgeltgruppe müsste ich denn mit den Tätigkeiten und der Qualifikation kommen? Ich würde dann wenigsten gerne in EG 8 + Vorarbeiterzulage bekommen. Wäre das realistisch?
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#2

Welches Bundesland? Es kommt ggf. auf den bezirklichen Tarifvertrag an.
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#3

NRW VKA
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#4

Wie der jetzige Leiter eingruppiert ist, ist unerheblich.
Um höher als EG 7 zu kommen muss deine Tätigkeit im jeweiligen Bezirkstarifvertrag geregelt sein.
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#5

Was ich nicht verstehe ist, wenn ich dann doch die selben Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale erfülle wie der jetzige Leiter, wieso komme ich nicht automatisch auch in die selbe Entgeltgruppe?
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#6

Fraglich ist ja ob es tatsächlich Aufgaben nach E9a sind. Es kann Ergebnis einer Überleitung sein. Besitzstandsregelungen bzw. Verzicht auf die Korrektur des Eingruppierungsirrtum.

Entscheidend ist alleine was es für Aufgaben sind und wie diese tatsächlich zu bewerten sind.
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