Höhergruppierung
#1

Hallo liebe Gemeinde,

Ich möchte gerne einmal Eure Erfahrungen und Kenntnisse hören.

Kurz zu mir, ich arbeite als Sachbearbeiterin in einer Kommune und bin derzeit in der Entgeltgruppe 9c eingruppiert. Nun haben meine Kollegen und ich letztes Jahr einen Antrag auf Neubewertung unserer Stellen gestellt. Ziel ist die Eingruppierung in die E10 gewesen, da die Aufgaben meiner Meinung nach, durchaus die Entgeltgruppe rechtfertigen. Heute erhielt ich mein Ablehnungsschreiben, natürlich ohne Begründung. Mein derzeitiges Team, welche allesamt die gleichen Aufgaben wahrnehmen, besteht zur Hälfte aus Beamten und Angestellten. Nun weiss ich von meinen Kollegen,  dass die Beamten eine Beförderung von der A10 in die A11 und mein Chef von der A11 in die A12 bekommt. Ich weiß, man kann Angestellte und Beamte schlecht vergleichen, aber ich habe noch nie gesehen, dass die Angestellten derart geringer eingruppiert wurden als die Beamten. Kennt das jemand? Ich bin am hin und her überlegen, ob ich klagen soll oder nicht.

Vielen Dank.
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#2

Die Systeme sind so unterschiedlich, dass solche Unterschiede nicht ungewöhnlich sind.

Die Klageaussicht folgt aus der tariflichen Bewertung der übertragenen Tätigkeiten. Es wurde hier nichts vorgetragen was eine Einschätzung der korrekten Eingruppierung erlaubt.
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#3

Immerhin hat der Arbeitgeber sich die Mühe gemacht und sich diesen Antrag überhaupt angesehen. Hätte er nicht machen müssen, da man nichts beantragen kann. Wenn Du der Meinung bist, Dein Arbeitgeber irrt in seiner Rechtsmeinung bezüglich Deiner Eingruppierung, ist die Eingruppierungsfeststellungsklage das Mittel der Wahl. Irgendwelche Anträge sind was für die Tonne.
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