Höhere Einstufung als Hallenwart möglich?
#1

Hallo, ich arbeite seit dem 01.07.2019 als Hallenwart bei einer Großstadt. Bei meiner Einstellung wurde meine 15 jährige Hausmeistertätigkeit und mein Facharbeiterbrief (dreijährige Ausbildung) in einem Bauberuf anerkannt. Ich wurde mit der 3. 3 eingestellt.
Ich hab bis heute aber noch keine Stellenbeschreibung ausgehändigt bekommen.
Die Tätigkeiten als Hallenwart sind eigentlich identisch mit denen eines Hausmeisters. Sie haben meist noch einen Hausarbeiter neben sich, der die Aussenanlagen pflegt. Das mache ich alles alleine.

Kann ich eine Höherstufung in die Gruppe 5 beantragen? Und wenn ja, gibt es dafür Vordrucke?
Gibt es überhaupt Tätigkeitsmerkmale als Hallenwart im TVÜ-Bund?

Liebe Grüße
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#2

Man ist entsprechend seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. Wenn Du der Meinung bist, zu wirst falsch bezahlt, ist die Eingruppierungsfeststellungsklage das Mittel der Wahl.
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