26.04.2023, 11:22
Hallo zusammen,
ich habe eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen und wurde danach in EG .. Stufe 1 eingestuft.
Vor der Ausbildung bestand bei der selben Kommune ein Arbeitsverhältnis über die Dauer von einem Jahr und einem Monat. Dementsprechend wurde ich vor der Ausbildung in die Stufe 2 eingestuft. Die Ausbildung wurde verkürzt und konnte so nach zweieinhalb Jahren abgeschlossen werden. Direkt nach der Ausbildung bin ich in der selben Kommune wie oben beschrieben in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen worden und in Stufe 1 eingruppiert worden.
Müsste hier nicht direkt in Stufe 2 eingestuft werden, da die Unterbrechung der Tätigkeit innerhalb der in § 17 Abs. 3 S. 2 TVöD genannten 3 Jahre liegt und somit zwar nicht für die Stufenlaufzeit anerkannt wird, jedoch unschädlich ist?
Schöne Grüße
ich habe eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen und wurde danach in EG .. Stufe 1 eingestuft.
Vor der Ausbildung bestand bei der selben Kommune ein Arbeitsverhältnis über die Dauer von einem Jahr und einem Monat. Dementsprechend wurde ich vor der Ausbildung in die Stufe 2 eingestuft. Die Ausbildung wurde verkürzt und konnte so nach zweieinhalb Jahren abgeschlossen werden. Direkt nach der Ausbildung bin ich in der selben Kommune wie oben beschrieben in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen worden und in Stufe 1 eingruppiert worden.
Müsste hier nicht direkt in Stufe 2 eingestuft werden, da die Unterbrechung der Tätigkeit innerhalb der in § 17 Abs. 3 S. 2 TVöD genannten 3 Jahre liegt und somit zwar nicht für die Stufenlaufzeit anerkannt wird, jedoch unschädlich ist?
Schöne Grüße