Gleiche Tätigkeitsmerkmale aber unterschiedliche Gehaltsgruppe
#1

Hallo Zusammen,
ich arbeite seit 27 Jahren im Verwaltungsdienst einer Kommune (Finanzbereich) und bin in der 9b Stufe 6 eingestuft.
In einem Gespräch mit meinen Kollegen stellte sich heraus, dass alle eine Gehaltsgruppe höher (9c) haben, obwohl wir die gleichen Tätigkeitsmerkmale und auch das gleiche Tätigkeitsfeld haben. Die Kollegen haben die Höhergruppierung mit der Einführung der 9c auf Antrag erhalten. Ich war zu dieser Zeit langzeiterkrankt und habe von dem nichts mitbekommen. Im Personalamt sagte man mir, dass die Zeit zur Höhergruppierung befristet gewesen sei und ich keine Chance mehr hätte außer einer neuen Stellenbewertung und diese könne auch nach hinten losgehen. Ich bin mir nicht mal sicher, ob alle der Kollegen ein Studium vorweisen können, aber das nur am Rande.
Meine Frage wäre, ob ich das Recht auf Gleichstellung mit den anderen Kollegen habe, da wie gesagt - es keine Unterschiede in der Bearbeitung und Aufgabenstellung gibt.

Danke und LG Marion
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#2

Nein. Die Frist ist abgelaufen.
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#3

Und eine andere Möglichkeit habe ich nicht? Ohne das ich eine Neubewertung vornehmen muss?
Ich dachte eben an Gleichstellung der Gehaltsgruppe, weil wir ja alle das gleiche tun. Jetzt nicht unbedingt auf den Übergangszeitraum bezogen.

Danke und Gruss Marion
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#4

Wenn man den Antrag auf Höhergruppierung nicht stellt verzichtet man auf die Eingruppierung in die E9c und bleibt in der E9b.

Was sollte denn das Risiko einer Neubewertung sein? Allerdings ändert eine Neubewertung nichts an der Eingruppierung. Anspruch auf die E9c entsteht nur, wenn veränderte Aufgaben (dazu reicht ggf. auch leichte Verschiebung der Zeitanteile) übertragen werden.
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#5

Naja, vor der Höhergruppierung hat er keine Angst, aber er ist halt der Meinung, weil seine Planstelle bereits mit einer 9c bewertet wurde, er die Tätigkeiten ausübt, nun auch nach der 9c bezahlt zu werden und denkt, dass er ein oder zwei Stufen zurückgesetzt wird.
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#6

Planstellen sind für Tarifbeschäftigte irrelevant.
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#7

Okay, und was ist dann relevant?
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#8

Welche Aufgaben Dir nicht nur vorübergehend übertragen worden sind. Danach richtet sich Deine Eingruppierung.
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#9

Und hier danach ob man den Antrag auf Höhergruppierung gestellt hat oder nicht.

E9c kann nur erreicht werden, wenn veränderte Aufgaben übertragen werden.
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#10

(10.11.2021, 11:34)Gast schrieb:  Und hier danach ob man den Antrag auf Höhergruppierung gestellt hat oder nicht.

E9c kann nur erreicht werden, wenn veränderte Aufgaben übertragen werden.
Im Umkehrschluß kann man nicht zurückgestuft werden wenn man weiterhin die alten Tätigkeiten ausübt. Der Gestezgeber lässt doch keine Gehaltskürzungen zu nur weil der Arbeitgeber der Auffassung ist das das bisher bezahlte zuviel ist.(Bestandsschutz) Finde heraus welche Aufgabe dazugekommen ist und beantrage dass diese Tätigkeit unter den anderen Kollegen verteilt werden muß. Schriftlich. Und die Antwort ebenfalls schriftlich. Rechtsanwälte brauchen etwas Schriftliches.
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