Gleiche Tätigkeit gleicher Lohn
#1

Hallo,
Ich bin bei einem Versorgungsbetrieb in NRW seit 1980 beschäftigt, meine derzeitige Lohngruppe ist EG 7 Stufe 6 mit alter Vorarbeiter Zulage.
Da vor einigen Jahren die Vorarbeiterzulage durch EG 8 ersetzt wurde ( für neue Vorarbeiter ), entstand ein Gehaltsunterschied
von 465,64 Euro brutto ( EG 7 Stufe 6 brutto 3979,05 Euro zu EG 8 Stufe 6 brutto 4444,68 Euro ). Dieser Unterschied wird durch die Firma bei mir ausgeglichen. Nun meine Frage : Da ich Wechselschichtler bin und bei uns viele Überstunden anfallen, denke ich mir, dass ich in EG 8 Stufe 6 besser gestellt wäre als jetzt in EG 7 Stufe 6. Der Unterschied vom Bruttogehalt wird zwar von der Firma ausgeglichen, aber was ist mit den Zuschlägen für Nachtarbeit / Feiertage, werden diese nicht nach dem Stundenlohn berechnet? Verdient der Mitarbeiter, der die gleiche Tätigkeit ausübt in EG 8 Stufe 6 nicht mehr als ich, da der Stundenlohn bestimmt höher als meiner ist ?

Letzten Monat hatte ich 19 Überstunden.
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