Gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Uhrzeit bis zu der ich mich krankmelden muss?
#1

Bei Krankheitsfall im Urlaub - Gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Uhrzeit, bis zu der ich mich krank melden MUSS?

Mein Arbeitgeber will mir nur 5 statt 6 Urlaubstage zurückgeben, da ich mich erst gegen 13:30 Uhr schriftlich in meinem Urlaub krank gemeldet habe. Dies lag daran, dass ich erst spät einen Arzttermin und AU erhalten habe und um 11:50 die Praxis verlassen habe. Zunächst habe ich versucht über die Mittagszeit (3x) anzurufen und danach habe ich eine E-Mail geschrieben.

Ich habe mich jedoch am Tag der ausgestellten AU krank gemeldet. Es war kein regulärer Dienst, da Urlaub.
Im regulären Dienst, ist es gefordert/gewünscht zwischen 7-8 Uhr im Frühdienst anzurufen und sich krank zu melden. Dies geht im regulären Dienst auch ohne AU, mache ich jedoch nie.

Da ich aber nicht wusste, ob ich krank geschrieben werde und ich im Urlaub, nicht ohne AU krank machen kann, frage ich mich, was das soll und möchte wissen, ob es rechtlich so richtig ist.
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#2

Es gibt keine gesetzliche Grundlage. Gibt es eine Dienstvereinbarung, wo so etwas geregelt ist?
Ansonsten gilt §9 Bundesurlaubsgesetz und da du eine AU hast, muss dir der Tag gutgeschrieben werden.
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#3

Guten Tag, danke für die Antwort.

Ich habe so etwas nie vorgelegt bekommen, noch wurde besprochen, wie das im Urlaub abläuft, also z.B. dass es im Urlaub anders ist, als im normalen Dienst.
Anrufen morgens ist bisher die einzige mündliche Aussage. Im normalen Dienst sollen wir uns zwischen 7-8 Uhr krank melden und bis um 12Uhr Bescheid geben, ob man am nächsten Tag arbeiten kommt. Hier könnte man diesen Tag notfalls jedoch auch ohne AU krank machen, sollte man keine vom Arzt erhalten, da wir erst ab den 3Tag eine AU benötigen. Aber auch hier schwierig, da ich oft erst nachmittags einen Termin beim Arzt bekomme. Das bedeutet noch ein 3x anrufen. Im Urlaub geht das ja laut Gesetz nicht.

Das Internet spuckt mir diese Antwort aus:
Nein, im deutschen Arbeitsrecht gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Uhrzeit, bis zu der man sich krankmelden muss. Laut § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) ist die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber lediglich „unverzüglich“ – also ohne schuldhaftes Zögern – mitzuteilen.

Was also ist ein schuldhaftes Zögern in dem Zusammenhang??? Laut Internet:

Schuldhaftes Zögern bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Sie die Krankmeldung ohne nachvollziehbaren Grund aufschieben, obwohl es Ihnen möglich gewesen wäre, den Arbeitgeber früher zu informieren.Das Gesetz verlangt eine Meldung „unverzüglich“. Das bedeutet: Sobald Sie wissen, dass Sie krank sind, müssen Sie handeln.

Was gilt als schuldhaft (nicht erlaubt)?
Ausschlafen: Sie merken morgens, dass Sie krank sind, melden sich aber erst nachmittags, weil Sie weitergeschlafen haben.
Bequemlichkeit: Sie warten mit der Meldung bis zum nächsten Tag, weil Sie im Urlaub den Kopf nicht frei haben.
Arztbesuch abwarten: Sie rufen erst nach dem Arzttermin am Nachmittag an, obwohl Sie schon morgens wussten, dass Sie nicht arbeitsfähig sind.

Was gilt als NICHT schuldhaft (entschuldigt)?
Medizinischer Notfall: Sie liegen im Krankenhaus oder sind geschwächt und physisch nicht in der Lage zu kommunizieren.
Technische Probleme: Es gibt im Urlaubsland keinen Handyempfang, kein Internet oder das Telefonnetz ist ausgefallen.
Zeitverschiebung: Sie befinden sich in einer Zeitzone, in der im deutschen Betrieb mitten in der Nacht niemand erreichbar ist (hier müssen Sie sich zum Start des nächsten deutschen Arbeitstages melden).

Für mich macht es trotzdem keinen Sinn, da ich eh nicht an der Arbeit gewesen wäre und nur hätte schreiben können, dass ich zum Arzt gehe. Ich hätte mich nicht krank melden können, weil noch keine AU.
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#4

Es spielt halt keine Rolle, ob Urlaub oder Arbeit. Eine Krankmeldung muss dann erfolgen, sobald man es weiß. Und nicht, wenn man die AU in der Hand hat.
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