In einer Stellenausschreibung ist eine Entgeldgruppe von 5 angegeben für die Tätigkeit in der Abwasserwirtschaft.
Meine Frage ist, werden für diese Tätigkeit noch Zulagen gezahlt und wenn ja wie hoch wären diese?
Mit freundlichen Grüßen Andre
Welcher Tarifvertrag kommt zur Anwendung?
Grundsätzlich wird es aber in allen Tarifverträgen (TVöd, TV-V, TV-L, etc ) zu einem Ausgleich von Sonderformen der Arbeit kommen (Rufbereitschaft, Wochenendarbeit, Nachtarbeit, etc.), sofern diese anfallen.
Ferner kommen je nach Tarifvertrag und Tätigkeiten auch Erschwerniszuschläge in Betracht.
Vielen Dank für die Antwort.
Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen (TV-WW/NW). Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 5.
So hab ich es in einer Stellenausschreibung gefunden.
Wie schon gefragt, kommen da noch irgendwelche Schmutz- oder sonstige Zulagen in frage?