Ist ein Grundsatzbeschluss des Stadtrates rechtlich höher einzuschätzen als eine Absichtserklärung der Verwaltung in der Bauplanung, zum Beispiel bestimmte Investoren auszuschließen?
Kommt auf die Details an. Aber grundsätzlich ist die Verwaltung der Gemeinde an das Votum des Stadtrates gebunden.
Ein Ausschluss bestimmter Investoren ist nicht ohne weiteres möglich.