Gesund, blockierte Wiedereingliederung und jetzt Dienstunfähigkeit
#1

Mein Fall ist ein mittlerweile nachgewiesener Fall von Mobbing gegen Schwerbehindertenvertrauensvertreter. Ich hatte nach diesem Mobbing 1999 ein Burnout Syndrom. Schon damals wollte man die Zwangspensionierung, doch der ärztliche Gutachter stellte Dienstfähigkeit fest. Danach kam eine 1 1/2 jährige Mobilität, die echte gute Beurteilung brachte. Als letztes organisierte ich eine große Tagung mit allem Drum und dran, bin Beamtin A8. Nach dieser guten Arbeit kam die Zwangspensionierung. Der Widerspruch und das Gerichtsverfahren dauerten 8 Jahre. 2012 gewann ich in allen Punkten und sollte wiedereingliedert werden. Doch auch wie schon wurde seitens der Behörde gegen gesteuert.
Passende Stellen wurden blockiert und alles andere immer wieder kaputtgemacht.
Jetzt will man mich völlig gesund und natürlich mit Körperbehinderung (trotz positiven Dienstfähigkeitsgutachten des Amtsarztes) mit einer Erklärung dienstunfähig erklären und wieder pensionieren.
Klar ist, dass nachweislich natürlich die ganze Zeit Ziel gewesen, vor allen Dingen mich nicht wieder arbeiten zu lassen.
Es gibt die Einschränkung nicht wieder in die alte Behörde zurück zu dürfen, allerdings ist das Land, für das ich arbeite, groß.......
Meine Frage ist: Kann der Dienstvorgesetzte mich einfach dienstunfähig erklären, auch wenn er nachweislich die Fehler und Gesetzesverstöße begangen hat?
Ich weiß, dass der ganze Fall ein Skandal ist. Bin gut drauf und gesund.
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#2

Da fällt mir der Beschluss des OVG Bremen vom 07. 03.2005, AZ: 2 A 259/04 ein. Der Dienstherr hat in solchen Fragen einen sehr großen Spielraum und ist auch nicht an ein amtsärztliches Gutachten gebunden.
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#3

Welche Rechtsgrundlage hat das, oder sollte es so sein das der Dienstherr einen gesunden Beamten nicht mehr haben will und flugs ist er in Pension? Sorry aber der Gedanke kommt einem und wie wird mit Behinderten umgegangen?
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#4

(06.11.2015, 14:17)Gast schrieb:  Da fällt mir der Beschluss des OVG Bremen vom 07. 03.2005, AZ: 2 A 259/04 ein. Der Dienstherr hat in solchen Fragen einen sehr großen Spielraum und ist auch nicht an ein amtsärztliches Gutachten gebunden.

Habe das im 2. Schritt erst gelesen, da ging es auch um einen Beamtin auf Probe und die war  wirklich auch krank. Das stellt einen ganz anderen Weg dar
Trotzdem danke für die Antwort
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