Gesetzliche Regelungen Hygiene
#1

Guten Morgen,

wir haben hier ein Problem, das eigentlich schon seit vielen Jahren besteht und mehr oder weniger murrend zur Kenntnis genommen wird.

Praktisch seit Bau des Gebäudes (also seit mehr als 50 Jahre) haben die Beschäftigten das gleiche Problem: Es gibt kein warmes Wasser und Kaffeetassen etc. müssen am Waschbecken in der Toilette - keine 20 cm neben der WC-Schüssel! - mit kaltem Wasser gewaschen werden.

Außerdem soll die Toilette nicht abgeschlossen werden, da es Besuchern der Vorgesetzten peinlich sein könnte, nach dem Schlüssel zu fragen. Darüberhinaus "verirren" sich auch Außenstehende immer wieder auf diese Toilette, die eigentlich nicht öffentlich sind, und entsprechend sehen die dann auch aus.

Die Dezernenten, Vorgesetzten verfügen nicht nur über eine Küche, sondern auch über eine separate Toilette, nur zu deren eigenem Gebrauch.

Meine Frage ist jetzt, ob das heutzutage überhaupt noch zulässig ist. Die Diskussion brannte wieder auf, als von Frau Nahles die Idee mit den Spinden kam.

Eine anständige Geschirr-Waschgelegenheit ist sicher wichtiger als ein Spind!

Ich habe ehrlich gesagt Zweifel, ob die Situation wie beschrieben überhaupt heute noch zulässig ist und wollte mal hier nach Meinungen fragen.

Danke und schönen Tag
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#2

Hallo felida,

darf man fragen, in welchem Bundesland noch solche Zustände herrschen können? Und um was für eine Einrichtung/Behörde/Firma handelt es sich?

Viele Grüße
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#3

Och das Problem haben wir auch. Warmes Wasser gibt's nur auf dem Männerklo. In den Büros und auf den Damentoiletten (nicht öffentlich) friert man sich die Hände ab. Interessieren tut es aber gar keinen.
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#4

kommunalverwaltung in baden-württemberg, russel jack!

hab mir sagen lassen, warmwasser käme schon, man müsse aber erst mal einen geschätzten hektoliter durchlaufen lassen. also sehr, sehr viel und soviel braucht kein Mensch zum händewaschen und eine tasse spülen. ich hab es mal 15 min laufen lassen, war immer noch kalt
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#5

bei uns müssen auch die männer auf den klos frieren! hier herrscht gleichberechtigung!

mir geht es einfach nur um die gesetzlichen vorgaben, weil wie gesagt, auch fremde die toiletten benutzen und es manchmal schon total versifft aussieht!

und da soll man dann seine tasse spülen mit kaltem wasser?
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#6

Was hier zählen würde, ist zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung. Diese ist bundesweit gültig. Bei Verstößen gegen diese und andere Regelungen macht sich der Arbeitgeber strafbar. Dies kann u.a. mit einer Geldstrafe erfolgen.
Auf alle Fälle sollte die Personalvertretung eingeschalten werden, welche auf die Missstände aufmerksam macht und Abhilfe in einem gewissen zeitlichen Rahmen fordern sollte.
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#7

personalrat kann man in die tonne kloppen! aber die verordnung schau ich mir mal an...
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#8

hab mir die arbeitsstättenverordnung angeschaut, aber das ist im konkreten fall nicht wirklich ergiebig. evtl die sache mit dem kalten wasser, aber da kommt sicher das argument, es einfach lange genug laufen zu lassen!

ok. dann muss ich gleich morgens den hahn aufdrehen, um mittags warmes wasser zu haben! (fast!)
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