Gesetzliche Grundlagen / Bücher
#1

Bayern - BaypVG - Gemeinde

Hallo zusammen,

der PR bei uns wurde letztes Jahr gewählt und besteht aus fast komplett neuen, unerfahrenen Mitgliedern. Welche Bücher etc. helfen euch bei eurer PR-Arbeit?

Wir besitzen das BayPVG mit Kommentar in 4 oder 5 großen Bänden (Ergänzungslieferungen mit Stand 2004). Nun stellt sich die Frage, ob dieses Gesetz mit laufenden Ergänzungslieferungen bestellt wird oder eine Kompaktausgabe mit Basiskommentar. Hat sich in den letzten Jahren viel im BayPVG geändert?

Bei einem PR-Grundlagen Seminar wurde uns gesagt, dass es Verlage gibt, die mehr für die Arbeitgeberseite oder mehr für die Arbeitnehmerseite schreiben. Auf welche Seite gehört der Rehm Verlag?

Wir überlegen, ob wir uns das BayPVG mit Basiskommentar und Wahlordnung (2011) zulegen. Der Kommentar ist zwar nicht so ausführlich wie in den großen Bänden mit Ergänzungslieferungen, aber ich finde, dass diese umfangreichen Kommentare sehr unverständlich geschrieben sind.

Ich freue mich auf Antworten Smile
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#2

Möchte niemand preisegeben, mit welchen Büchern, Online-Medien usw. gearbeitet wird?
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#3

Hallo,

auch ich bin verhältnismäßig neu im Personalrat und dann auch gleich noch als Vorsitzende gewählt. Hatte die gleichen Probleme. Dazu kam, dass der "alte PR" nicht wirklich aktiv und sehr arbeitgeberfreundlich war. Wir sind 5 PR-Mitglieder, davon immer noch 2 "arbeitgeberfreundliche", 1 Wackelkandidat aus dem alten PR und 2 Neue.
Von den "alten Hasen" werde ich sehr allein gelassen, so nach dem Motto "Mach mal". Soweit die Vorgeschichte.

Von allem, was ich so gefunden habe, fand ich die Zeitschrift "Der Personalrat" am besten geeignet. Sie erscheint monatlich und ich zahle im Jahr knapp 135 €. Auszüge davon findest Du im Internet. Ansonsten suche ich viel aus dem Internet - immer Fallbezogen. Und hier.
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#4

Hallo,
Pflicht ist doch das entsprechende LPVG - logisch. Dann sollte man sich Zugang zu allen Gesetztestexten verschaffen (z.B. Gesetze im Netz). Ausführlicher Kommentar des neuen TVöD - da gibt es ein Jahrbuch -immer sehr aktuell. Wir haben Zugang zu www.haufe.de. Das ist sicher ein eher AG freundliches Portal, aber sehr informativ und wenn sich alle AG zumindest daran halten würden, dann könnten sich die AN glücklich schätzen.
Grüße pumukel
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#5

Hallo,
also wir haben das BayPVG vom Rehm- Verlag mit den Kommentierungen und Ergänzungslieferungen.
Den TVöD vom Rehm- Verlag mit den Kommentierungen und Ergänzungslieferungen.
Aus den Kommentierungen konnte ich schon viel für meine Kollegen herauslesen.
Eine Arbeitgeberlastigkeit wäre mir noch nicht aufgefallen.

Die Zeitschrift "Der Personalrat" ist auch empfehlenswert. Das Preis-/ Leistungsverhältnis stimmt hier.
Ob man sich Onlinezugänge zum BayPVG und TVöD kauft, muss jeder selber entscheiden. Mir sind die Ordner lieber, da liegt schon mal der ganze Schreibtisch damit aus. :-)

Gruß
Roland
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#6

Bayern - BaypVG - Gemeinde

Hallo zusammen!

Erst einmal vielen Dank für die Antworten.

Wenn ihr Bücher etc. bestellen möchtet und diese zur PR-Arbeit essentiell erforderlich sind, lasst ihr das von der Dienststelle trotzdem genehmigen? In einer Schulung wurde uns mitgeteilt, soweit ich mich noch erinnern kann, folgendes zu schreiben: "Wir bitten um Bestätigung der Kostenübernahme nach Art. 44 BayPVG. Für die Arbeit des PR ist .... erforderlich."
Ist es nötig, die einzelnen Bücher usw. genau mit Anschaffungspreis etc. aufzulisten?

Des Weiteren kann man dem Praxis-Handbuch für PR in Bayern folgendes entnehmen:

"Zu differenzieren ist, ob der PR selbst zur Anschaffung bestimmter Sachmittel befugt ist oder ob er auf eine Mitbenutzung des bei der Dienststelle vorhandenen Materials beschränkt ist.
Eine Berechtigung des PR besteht in der Regel bei folgenden Materialien: Fachliteratur, BayPVG-Kommentar usw.
Eine Berechtigung besteht grundsätzlich nicht bei: Notebook, Fax usw."

Wie versteht ihr diesen Abschnitt? Wenn die Berechtigung vorliegt, kann man dann einfach selbst bestellen?

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#7

Servus

Ich habe für die PR Arbeit alle Gesetze und Verordnungen die für uns relevant
und frei verfügbar sind, als PDF Dokument in einem Ordner im PR gespeichert.
Man findet fast alles im Internet. Ausnahmen sind Kommentierungen und
aufwendige ausarbeitungen. Aber selbst solche Dinge findet man zum Teil
in Google Books.

Außerdem habe ich ein "Dropbox" Konto erstellt und dort alles nochmal
gespeichert. Somit habe ich fast überall Zugriff, auch wenn ich auf Achse
bin.

Aber letztendlich kommen wir nicht ohne unser Landes- Personalvertretungsrecht
und Beamtengesetz incl. Kommentierung aus. Das haben wir im Büro stehen.


Grüße
Marcus
(16.12.2012, 18:33)Talax schrieb:  als PDF Dokument in einem Ordner im PR gespeichert.

RP soll PC heißen ;-)


PC Grummel
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