Geschäftsordnung Gemeinderat bei Eingruppierung von Beschäftigten
#1

Bei uns in der Geschäftsordnung steht bei Übertragung von Aufgaben an den Finanz- und Personalausschuss folgendes: Stellenausschreibung, Einstellung, Einstufung und Kündigung von Beschäftigten.

Dies erschließt sich mir nicht so ganz, da bei Einstufung von Beschäftigten ja die Tarifautomatik greift. Meiner Meinung nach ist dieser Passus in der Geschäftsordnung rechtswidrig und verstößt gegen den TVÖD, oder ?
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#2

Nein, die Stufen sind nicht vollständig festgelegt. Die Eingruppierung ist an Hand der auszuübenden Tätigkeit zwar festgelegt. Allerdings bleibt es dem Gemeindrat unbenommen festzulegen, dass keine Tätigkeiten übertragen werden, mit denen der von ihm festgelegten Eingruppierung kollidieren. Auch bleibt es ihm unbenommen eine außer- oder übertarifliche Vergütung anzubieten (die dann möglicherweise zu einem Veto des HVB führt).
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#3

Vielen Dank!
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