Geprüfter Berufspädagoge IHK
#1

Hallo zusammen,

ich habe von 2017 - 2019 berufsbegleitend die Ausbildung zum geprüften Berufspädagogen IHK absolviert und erfolgreich abgeschlossen. Laut DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) ist der Abschluss in Stufe 7 (Masteräquivalent) eingestuft. Der Abschluss ist gleichstufig mit dem Industriefachwirt, also formal über der Meisterqualifikation.
Beruflich bin ich in einer WFBM tätig, zunächst bis 2020 als Gruppenleitung, seit Anfang 2021 als Integrationsberater / Jobcoach. (TVÖD - SuE 7, Unterstufe oder Gruppe 6, also Ende der Fahnenstange).

Der IHK Abschluss wird zwar gern genommen, aber bei der Einstufung nicht berücksichtigt.
Kennt jemand eine Richtlinie / Verordnung, nach der aufgrund des Abschlusses eine höhere EIistufung erfolgen müsste?
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#2

Der genannte Abschluss hat keine Auswirkungen auf die Eingruppierung. Die Zuordnung im DQR interessiert eigentlich nur die Anbieter entsprechender Qualifikationen. In der realen Welt haben sie keine wirkliche Bedeutung.

Im ersten Schritt wäre zu sehen wie die Tätigkeit einzugruppieren ist. SuE 7 sieht erstmal nicht wirklich plausibel aus. Was sind denn die Aufgaben als Integrationsberater/Jobcoach. Gibt es Beschäftigte, welche die gleiche Aufgaben haben und wegen anderer Abschlüsse anders eingruppiert sind?

Es wäre wichtig, sich eine Meinung zu bilden, wie jemand mit den Aufgaben grundsätzlich einzugruppieren wäre. Dann muss man schauen welche Auswirkungen eventuell fehlende Voraussetzungen in der Person haben. Dabei ist insbesondere auch zu prüfen, ob eine Eingruppierung als sonstiger Beschäftigter in der Fallgruppe vorgesehen ist. Gerade der SuE-Bereich hat aber eine Hürden für höhere Eingruppierungen bei fehlender entsprechender Qualifikation.
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#3

Der genannte Abschluss hat keine Auswirkungen auf die Eingruppierung. Die Zuordnung im DQR interessiert eigentlich nur die Anbieter entsprechender Qualifikationen. In der realen Welt haben sie keine wirkliche Bedeutung = Stimmt zu 100%

Die Bildungseinrichtungen nutzen diese Info quasi nur für das Marketing (...)
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#4

Mein Gehalt beläuft sich in der Erwachsenenbildung direkt nach dem DQR. Hier wird z.B: von DQR 5 und 6 unterschieden und andere Gehälter gezahlt. Ich kann daher meinen Vorrednern nicht zustimmen.
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#5

Ich wurde ebenfalls vom bayrischen Staatsministerium nach DQR 6 im E 10 und dann E 11 eingestuft, gleichwertig Dipl. FH oder Bachelor.
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#6

Nach DQR 6 oder nach den übertragenen Aufgaben? Es ist überhaupt kein Problem Aufgaben nach E11 zu übertragen. Das hat aber im TV-L nicht mit DQR zu tun sondern damit welche Aufgaben man übertragen bekommt (und die erfüllen kann).
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#7

Meines Wissens nach, ist der geprüfte Berufspädagoge auf DQR 7 und nicht wie erwähnt DQR 6. Da ich jedoch noch in der Weiterbildungsphase bin, kann ich noch nicht so viel sagen. Meiner Erfahrung nach ist die Entlohnung abhängig vom Arbeitgeber und die wenigsten AG. zahlen tariflich. Das ist leider politisch so gemacht. Was man später mit seiner Ausbildung macht, hängt auch von persönlichen und arbeitstechnischen Faktoren ab.
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